Häufige Fragen

Der erste Schritt ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon. Gemeinsam finden wir einen Termin für ein persönliches Erstgespräch.
In diesem Kennenlernen besprechen wir die organisatorischen Rahmenbedingungen und was Sie zu mir führt. Sie bekommen einen Eindruck davon, wie ich arbeite und können danach entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir starten möchten. 

Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie sind individuell und hängen von verschiedenen Faktoren, wie Ihrem Anliegen, aktuellen Lebensbedingungen und dem Therapieverlauf ab. Meist ist eine Sitzung pro Woche am sinnvollsten – insbesondere am Anfang des therapeutischen Prozesses. Manchmal ist eine Einheit alle zwei Wochen ebenso ausreichend.

Wenn Sie nach einer Reihe von Therapiestunden gewünschte Veränderungen bemerken und es allmählich auf einen positiven Abschluss der Therapie zugeht, können die Intervalle entsprechend angepasst werden.

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Bei der Anwendung bestimmter therapeutischer Methoden können längere Einheiten notwendig sein. Das wird jedoch immer gemeinsam im Vorhinein besprochen und vereinbart.

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet 90€.
Da das Erstgespräch bereits Teil der psychotherapeutischen Arbeit ist, ist auch dieses kostenpflichtig. In der ersten Stunde bitte ich Sie den Betrag in bar zu bezahlen. Für alle weiteren Sitzungen erhalten Sie am Monatsende eine Honorarrechnung, die Sie bequem per Überweisung bezahlen können. 

Die Möglichkeit einer Rückerstattung durch die Krankenkasse besteht bei PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision nicht. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, ist jedoch in manchen Fällen ein Kostenersatz möglich – bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Anbieter!

Ihre Termine sind nur für Sie reserviert – falls Sie einen Termin absagen, bitte ich Sie das zumindest 48 Stunden im Voraus zu tun, um das Ausfallhonorar von 60€ zu vermeiden.

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht (nach Psychotherapiegesetz). Das bedeutet: Alles, was Sie in der Therapie erzählen, bleibt vertraulich.

Ihre persönlichen Daten, Inhalte und Unterlagen werden streng geschützt und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an Angehörige, ArbeitgeberInnen oder ÄrztInnen.

Die Verschwiegenheitspflicht entfällt ausschließlich dann, wenn eine akute Gefahr für Sie selbst oder für andere besteht – also bei konkreter, unmittelbar drohender Selbst- oder Fremdgefährdung. In solchen Situationen bin ich gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen einzuleiten, um Leben und Gesundheit zu sichern.

Was bedeutet das für Sie?
Sie können offen sprechen, ohne Angst haben zu müssen, dass Informationen “nach außen dringen”.
Im seltenen Fall einer akuten Gefährdungssituation werde ich gemeinsam mit Ihnen besprechen, welche Schritte notwendig sind, um Sicherheit herzustellen.

Psychotherapie ist ein geschützter und wertschätzender Rahmen, in dem Sie all Ihre Anliegen besprechen können. Oft stellen sich erste positive Effekte recht schnell ein. 

Gleichzeitig ist eine Therapie – wie jede wirkungsvolle Behandlung – ein Prozess, der manchmal auch herausfordernde Momente mit sich bringt.

Wenn Sie sich mit schwierigen Themen auseinander­setzen, können unangenehme Gefühle wie Trauer, Angst oder Wut vorübergehend stärker werden. Auch Schlaf, Stimmung oder innere Anspannung können sich zeitweise verschlechtern bevor Sie wieder eine Besserung verspüren. Das liegt oft daran, dass belastende Erfahrungen „in Bewegung“ kommen und Zeit benötigen, um verarbeitet zu werden.

Veränderung braucht Zeit, Mut, Übung und manchmal auch das Verlassen vertrauter Muster. Das kann sich zwischendurch anstrengend oder überfordernd anfühlen. Auch Unklarheiten im Selbstbild oder Veränderungen in Beziehungen sind möglich, wenn man eigene Bedürfnisse, Grenzen und Verhaltensweisen neu entdeckt und gestaltet.

All das sind nicht unbedingt „Fehler“, sondern nachvollziehbare Reaktionen im Rahmen eines inneren Veränderungsprozesses. Wichtig ist dabei: Auch mit diesen Gefühlen lasse ich Sie nicht alleine! Wir sprechen offen über das, was sich herausfordernd anfühlt, und passen die Therapie so an, dass sie für Sie stimmig, tragbar und hilfreich bleibt.

„Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der Ausbildung befinde und dazu befähigt bin eigenständig Therapiesitzungen durchzuführen. Zur Qualitätskontrolle bespreche ich meine Fälle laufend mit erfahrenen SupervisorInnen – natürlich in sorgfältig anonymisierter Form.

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